Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 07.12.2023

Bilder von Lehrer*innen im Netz – Was droht Minderjährigen?

Bilder von Lehrer*innen werden vom minderjährigen Schüler*innen ins Netz gestellt. Der Kölner Rechtsanwalt Martin Huff erklärt, wer unerlaubt Bilder öffentlich verbreitet, muss mit Sanktionen rechnen das gilt auch für Kinder und Jugendliche. In Köln und Berlin haben zwei Schüler*innen in der Folge einen Schulverweis erhalten. Das Recht am eigenen Bild ist ein Kern unseres Persönlichkeitsrechts, das sich aus Artikel 2 des Grundgesetzes ergibt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Schon Minderjährige müssen lernen, die Persönlichkeitsrechte zu achten. Dies zu erläutern, ist eine wichtige Aufgabe von Eltern und Lehrern. Wer über 14 Jahre alt ist, trägt auch schon eine eigene strafrechtliche Verantwortung nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes. In zivilrechtlichen Fragen kann die Haftung ebenfalls spätestens mit 14 beginnen, denn in diesem Alter sollte es den Betreffenden eigentlich klar sein, dass man Bilder nicht unerlaubt verbreitet.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger