Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Gewalt / Sexualisierte Gewalt/ 19.02.2018

Aktuelle Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Aufarbeitung ist wesentlich, um die Dimensionen und Folgen des Missbrauchs aufzuzeigen. Ohne Aufarbeitung der Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit kann kein nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingen.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt es, dass die zukünftige Bundesregierung laut Koalitionsvertrag sich weiterhin aktiv gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen einsetzen will. Es ist für den Kinderschutz in unserer Gesellschaft ganz wichtig, die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu verstetigen. Und die Kommission schätzt es sehr hoch ein, dass im Koalitionsvertrag die Anerkennung und Wertschätzung des Engagements von sexueller Gewalt betroffener Menschen durch die Absicht, auch den Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten zu verstetigen, deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Wir hoffen, dass für beide Stellen auch eine gesetzliche Verankerung beabsichtigt ist. Mehr…>>