Vom Tanzlokal in die Cyberwelt | 8. Fachkonferenz Jugendschutzrecht
Am 15. November fand die 8. Fachkonferenz Jugendschutzrecht „Vom Tanzlokal in die Cyberwelt“ in Reinoldinum in Dortmund statt.
Unter dem Motto „Neue Gefahren für unsere Kinder – muss das Jugendschutzgesetz verjüngt werden?“ gab es bei der Fachkonferenz einen Überblick zur aktuellen Rechtslage vor dem Hintergrund vieler neuer Herausforderungen für Kinder und Jugendliche.
Neben Fachvorträgen zu den Neuerungen in § 10 JuSchG und der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Werbung für Prostitution wurde die Frage beleuchtet „Muss unser JugendschutzG verjüngt werden?“. Diesbezüglich wurden an vier verschiedenen Thementischen – Neue Eltern, Neue soziale Medien, Neue Konsumlandschaft, Neue Spiele – die vermeintlich neuen Gefahren für Kinder und Jugendliche herausgearbeitet und rechtlich durchleuchtet.
Tenor:
Die „Cyberwelt“ birgt neben ihren Vorteilen und Chancen auch ernstzunehmende Gefahren für Kinder und Jugendliche. Diesen Gefahren muss jedoch nicht zwingend durch neue Gesetze begegnet werden; hier dürfte sicherlich auch die Schnelllebigkeit der Technik eine gesetzliche Regelung schwierig machen. Zielführender dürfte eine großflächige Aufklärung von Eltern, Kindern und Jugendlichen sein.
Infos zum Programm finden Sie HIER.
Vorträge
Zigarette war gestern, E-Shisha ist heute – Zur Änderung des § 10 JuschG
Referentin: Anja Punessen, AJS
Referentin: Doris Vorloeper-Heinz, AJS
Blick nach vorn: Praktische Antworten und gesetzlicher Handlungsbedarf
Thomas Salzmann, BMFSFJ
Sebastian Gutknecht, AJS