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Aktuelles/ 20.05.2025

Gesetzentwurf zur verlängerten Ganztagsinvestition

Das Kabinett hat am 19. Mai den Gesetzentwurf zur Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau verabschiedet. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre können Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Der Bund greift damit Bitten aus Ländern und Kommunen auf, mehr Planungssicherheit für den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung zu schaffen.

Ziel des Investitionsprogramms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Im Schuljahr 2029/30 tritt der Rechtsanspruch vollständig für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier in Kraft. Die nun vorgesehene Verlängerung soll den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren. Dabei bleibt das Ziel klar: gute Bildungsübergänge und bessere Chancen möglichst aller Kinder auf eine gute Zukunft und auf sozialen Aufstieg. Die Fristverlängerung ist Teil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und unterstreicht den politischen Willen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung verlässlich umzusetzen.

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)